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Sitzung Fachbeirat QM-Milch - Kriterien QM++

Am Montag dieser Woche traf sich der Fachbeirat QM-Milch zu einer weiteren Sitzung, wieder als Webkonferenz. Notwendig geworden war das erneute Treffen, nachdem kurz vor der letzten Sitzung seitens der Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels eine Liste mit offenen Punkten eingebracht worden war. Dies machte einen Konsens im Fachbeirat bereits am 11. April  über den Kriterienkatalog für QM++, gleichbedeutend mit einer Einsortierung von Milch und auch Schlachtkühen in Haltungsformstufe 3 unmöglich. Weitere Abstimmungen in der Arbeitsgruppe wurden angesetzt, um in den strittigen Fragen eine Annäherung zu erzielen.  
Grundsätzlich muss immer wieder aufgeführt werden: Die Kriterien für die Haltungsformstufen, zumindest die Mindestanforderungen, werden vom Lebensmittelhandel festgelegt. Deswegen wird Tierhaltern im allgemeinen und Milchviehhaltern im speziellen Fall von QM-Milch eine besser häufigere als zu seltene Lektüre dieser Mindestkriterien empfohlen https://www.haltungsform.de/wp-content/uploads/ITW_Haltungskriterien.pdf. An den dort aufgeführten Mindestanforderungen für die Haltungsformstufen 1 bis 4 für die Milchviehhaltung ist nicht zu rütteln. Die Diskussion erstreckt sich also über weitergehende Kriterien bzw. deren Spezifizierung. Denn bekanntlich ist, nicht nur in Deutschland, die Milch zwar überall weiß. Doch bei der Auslegung von speziellen Haltungsformanforderungen hält die Praxis eine Vielzahl von Varianten bereit, die es zu diskutieren, einzuordnen und zu entscheiden gilt.
Für den Kriterienkatalog für QM++ wurden nun bei den Basiskriterien sowohl die Klauenpflege wie auch die Trächtigkeitsuntersuchung aufgenommen, wie diese im aktuell gültigen Standard QM Milch 2020 definiert sind. In den Katalog der Zusatzkriterien für QM++ finden unter anderem das betriebliche Tiergesundheitsmanagement Eingang. Die Erhebung dieser Kriterien aus den Bereichen Eutergesundheit, Stoffwechselgesundheit und Tierverluste sollen aber im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle und in Anlehnung an das Programm Q-Check erhoben werden. Eine obligatorische Teilnahme an der Milchleistungsprüfung (MLP) ist somit nicht vorgeschrieben. Dass bei den speziellen Haltungsanforderungen die Anbindehaltung nicht mehr zulässig ist, mag nicht überraschen. Ebenso könnte der ein oder andere Laufstall oder auch Offenfrontstall an den festgelegten Maßen scheitern.
Eine sehr intensive Diskussion entwickelte sich zum, für die Einsortierung in Haltungsformstufe 3 festgelegten Kriterium "Futtermittel ohne Gentechnik". Hier drängten Erzeuger und Verarbeiter gleichermaßen darauf, der aktuellen und auch perspektivisch nicht abzuschätzenden Situation bezüglich Verfügbarkeit von Eiweißfuttermittel ohne Gentechnik entsprechend Rechnung zu tragen. Eine Zustimmung zu diesem und auch den anderen Kriterien erfolgte deswegen nur unter dem Vorbehalt, der weiteren Entwicklung in diesem Bereich gegebenenfalls Rechnung zu tragen.
In diesen Tagen nimmt nun der vom Fachbeirat zustimmend auf den Weg gebrachte Kriterienkatalog für QM++ seinen Weg durch weitere Beschlussgremien und kann ab Mitte kommender Woche von QM-Milch e.V., aber auch vom VMB auf seiner Website zur Verfügung gestellt werden. Bekanntlich laufen derzeit schon Abstimmungen und Programmangebote mit Rückmeldefristen einzelner Molkereien auf der Grundlage der Kriterien von QM++. Hier wird den Molkereien dringend empfohlen, die teilweise schon bis Ende Mai festgelegten Fristen um einige Tage zu verlängern, damit interessierten Milcherzeugern noch eine Einsicht in den jetzt festgelegten Kriterienkatalog ermöglicht werden kann. Force Majeur, also "höhere Gewalt", muss in diesen Zeiten auch hier gelten!

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