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Neuausrichtung des MKS-Hilfsfonds

Der Bayerische Milchförderungsfonds (MFF) wurde bereits im Jahr 1996 gegründet. 1997 wurde mit einer reinen Versicherungslösung für die bayerischen Milcherzeuger - und einer sehr hohen Versicherungsprämie, finanziert aus Mitteln des Bayerischen Milchförderungsfonds, aus bäuerlicher Vorsorgepflicht heraus die Gründung eines eigenen MKS-Hilfsfonds angestrebt.

Bereits 1998 wurde der MKS-Hilfsfonds, von den drei Trägerverbänden Bayerischer Bauernverband KdöR, Genossenschaftsverband Bayern e.V. und dem Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V., ins Leben gerufen. Die genannten Verbände haben sich damals auch darauf verständigt, dass der Bayerische Bauernverband KdöR den MKS-Hilfsfonds - ebenso wie beim Bayerischen Milchförderungsfonds - treuhänderisch verwalten soll.

Grundlage dieser gemeinsamen Initiative der bayerischen Milchwirtschaft waren die aufgestellten Richtlinien über die Einrichtung und Verwaltung des MKS-Hilfsfonds und die Grundsätze über die Verwendung der Mittel. Danach war und ist Zweck des MKS-Hilfsfonds, dass mit den eingelegten Mitteln – derzeit sind dies ca. 30,3 Mio. Euro - ausschließlich Milchgeldverluste der Milcherzeuger, die durch MKS verursacht werden, abzufedern sind. Die 1997 festgelegte Zielsetzung des MKS-Hilfsfonds, durch MKS verursachte Milchgeldverluste der Milcherzeuger abzufedern, soll auch weiterhin verfolgt werden. Denn hierfür haben die Milcherzeuger ihre Beiträge geleistet. In den letzten Jahren hat sich der Wunsch der einzahlenden Milcherzeuger verstärkt, über MKS hinaus für andere, vor allem anzeigepflichtigen Tierseuchen Schutz und Hilfe zu bekommen. In den Verwaltungsausschüssen der beiden Fonds wurden in den letzten zwei Jahren, unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Vorgaben, intensive Gespräche geführt.

In der Sitzung des BBV-Präsidiums am 28. Januar 2019 wurde nun von einem der Träger, dem Bayerischen Bauernverband, die Zustimmung erteilt, die Aufgaben des MKS-Hilfsfonds zu erweitern und über seine Verwaltung auch weitere anzeigepflichtigen Tierseuchen und Hilfsmaßnahmen, z.B. die finanzielle Unterstützung von Milcherzeugern mit ergänzender Ertragsschadenausfallversicherung durch z.B. Übernahme des Selbstbehaltes im Schadensfall abzuwickeln. Für diese Fälle sollen aus dem Vermögen des MFF entsprechende Mittel in den MKS-Hilfsfonds überführt und bereitgestellt werden. Die Richtlinien des MKS-Hilfsfonds müssen infolge dieser Weiterentwicklung noch überarbeitet werden.

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