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Kuh ist kein Kuscheltier

Wie eine Bombe eingeschlagen und für große Verunsicherung bei den Rinder haltenden Betrieben, nicht nur in Österreich, hat vorletzte Woche ein Urteil des Landgerichtes Innsbruck im Zivilprozess um eine von Mutterkühen zu Tode getrampelten Wanderin, gesorgt. Demnach muss der Rinderhalter aus Tirol dem Witwer und dem Sohn 190.000 Euro Schadenersatz und eine monatliche Rente bezahlen. Der Streitwert lag bei insgesamt 490.000 Euro.

Rückblende: Im Juli 2014 war eine Wanderin aus dem rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim beim Durchqueren einer Weide im Tiroler Stubaital von Mutterkühen tödlich verletzt worden. Ursache und Auslöser war wahrscheinlich weniger die Frau, sondern ihr mitgeführter Hund. Noch im gleichen Jahr waren von der dortigen Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Tierhalter eingestellt worden, das jetzige Gerichtsurteil in erster Instanz ist deswegen umso überraschender. Wie sich dieses Urteil - unabhängig von den nächsten Instanzen - auf die Alm- und Weidehaltung auch bei uns in Bayern auswirkt, kann gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden. Aber die Verunsicherung ist groß!

Auch an den VMB wurden - wie schon beim Unglück vor einigen Jahren - Fragen gerichtet und um Einschätzungen gebeten, z.B. vom Sender Antenne Bayern. Auch wenn hier ein Mensch tragisch zu Tode gekommen ist, überrascht das Urteil vor allem in seiner Höhe, so die VMB-Meinung! Angesichts des drastischen Urteils steigt jetzt die Verunsicherung natürlich nicht nur bei den Tierhaltern in der Almwirtschaft, sondern auch in der Weidewirtschaft, die zudem ja von Gesellschaft und Verbrauchern gewünscht wird. Gegen Unglücksfälle ist leider niemand gefeit, vor allem wenn die Sorgfaltspflicht der Tierhalter nicht zu beanstanden war. Wird das Urteil rechtskräftig, wird dies natürlich gravierende Auswirkungen im Alpenraum und in der Grünlandwirtschaft haben! Aber ein Urteil in dieser Größenordnung, das wie gesagt noch nicht rechtskräftig ist, würde Tier-/Rinderhaltern die Existenz kosten! Und die Klagen würden wohl zunehmen, auch wenn es bei zukünftigen Begegnungen Mensch/Tier vielleicht "nur" zu Verletzungen kommen wird! Hektisch wird jetzt die Frage aufgeworfen, ob das Ausstellen von Zäunen zu mehr Sicherheit führen würde. Auch hier ist einzuschränken, dass auch damit ein gewisses Restrisiko bei der Begegnung mit Weidetieren nicht ausgeschaltet werden kann. Und am Schluss bleibt hier auch immer ein Stück weit die Vernunft oder Unvernunft des "homo sapiens". Man erinnert sich zwangsläufig an entlang von Bahngleisen aufgestellte Zäune, weil immer häufiger Personen ins oder über die Gleise laufen und die Gefahr unterschätzen. Ebenso verhält es sich beim Verlassen von gesicherten Skipisten, die nicht selten zur Auslösung von Lawinen beitragen - mit Todesfolge für die unvorsichtigen Skifahrer.

Deshalb gilt: Genauso wie man sich vor Reisen in ferne Länder über Gepflogenheiten vor Ort informiert, sollte man dies in gleicher Weise beim Gang in die Natur tun - und auf die Begegnung mit Tieren vorbereitet sein. Da hilft auch kein derzeit diskutiertes Hundeverbot auf Wanderwegen, die durch Weideflächen führen oder an diesen vorbeiführen. Die schlichte Beachtung der angebrachten und umfangreichen Warnhinweise an Alm- und Weideflächen erscheint ausreichender Schutz zu sein - neben einigen Grundelementen des richtigen Verhaltens! Und gerade das Thema Hunde und Mutterkühe (Stichwort Wolfseffekt) sollten mittlerweile bekannt sein, wenn man sich in die freie Natur begibt! Möglichweise wird der genannte Wolfseffekt zukünftig bei den Milch-- und Mutterkühen noch stärker ausgeprägt sein, wenn Weidetiere Kontakt mit dem sich ausbreitenden Wolf haben - und dann beim kleinsten Kläffer "tierisch normal regieren".

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