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Runder Tisch bestätigt Forderung nach Sicherheitsnetz
14.02.2012
Milchwirtschaft
Runder Tisch bestätigt Forderung nach Sicherheitsnetz
© s.media, pixelio.de
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Dabei wurde auch der Erhalt eines wirksamen Sicherheitsnetzes gefordert. Hingewiesen wurde dabei besonders auf den Erhalt bestehender Marktordnungsinstrumente, wie Intervention, private Lagerhaltung, Exportförderung usw. Jetzt wurde im Rahmen des Runden Tisches im bayerischen Landwirtschaftministerium diese Forderung auch von den anderen Organisationen bestätigt.
Der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches „Zukunft der Milchproduktion in Bayern“ zur Ausgestaltung des Sicherheitsnetzes für den Milchmarkt nach 2013:
Der Milchmarkt ist auf Grund des starken Liberalisierungsprozesses von einer zunehmenden Volatilität geprägt. Die Milchproduktion kann jedoch wegen der langen Produktionszyklen nur sehr bedingt auf kurzfristige Marktentwicklungen reagieren. Die Milchkrise hat gezeigt, dass liberalisierte Märkte klare Rahmenregelungen brauchen, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion sicherzustellen. Für den Sektor Milch sind deshalb flexible und temporäre Maßnahmen, die in Krisenzeiten den Milchmarkt stabilisieren können, unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund und aus den Erfahrungen der vergangenen Milchmarktkrise heraus fordert der Runde Tisch „Zukunft der Milchproduktion in Bayern“ folgende Maßnahmen und Anpassungen:
- Marktkonforme Stützungsmaßnahmen, wie sie Artikel 156 des Legislativvorschlags für die Gemeinsame Marktordnung (GMO) vom 12.10.2011 eröffnet, sollten im Vorfeld oder begleitend ergriffen werden.
- Die Intervention von Butter und Magermilchpulver ist als Krisenmaßnahme beizubehalten. Die zeitliche Begrenzung der Intervention ist aufzuheben. Das Einsetzen der Intervention ist an den Marktgegebenheiten zu orientieren. Das Zahlungsziel ist zu verkürzen.
- Die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver ist als Krisenmaßnahme beizubehalten. Die zeitliche Begrenzung ist aufzuheben.
- Auf Exporterstattungen sollte gemäß der eingegangenen internationalen Verpflichtungen und Zusagen zukünftig verzichtet werden, aber nur unter der Maßgabe, dass im Zuge der laufenden WTO-Verhandlungen ein allgemeiner Verzicht auf Exporterstattungen und vergleichbare Instrumente erreicht wird. Es ist darauf zu achten, dass die Märkte in den am geringsten entwickelten Ländern (sog. LDC) nicht gestört werden.
Darüber hinaus sind Voraussetzungen für einen funktionsfähigen internationalen Markt für Milch und Milchprodukte durch einheitliche Regelungen zu schaffen. Deshalb werden gleiche Standards bei der Festlegung und Anerkennung von Qualitätsnormen sowie vergleichbarer Anforderungen und Kontrollen bei der Umsetzung veterinärrechtlicher Vorschriften im Rahmen internationaler Vereinbarungen gefordert.

